Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung: Gekündigt - und jetzt?

Kleine Pflanze die aus Wasserglas, gefüllt mit Kleingeld, wächst.

14. Januar 2026 | Mareike List

Bist du gerade betriebsbedingt gekündigt worden oder denkst du darüber nach, ein  Abfindungsangebot deiner Firma anzunehmen?

Eine Frau, die nach einer Kündigung zu mir ins Coaching kam, sagte: "Ich wusste erstmal gar nicht, was ich jetzt tun soll." Eine Kündigung kann dir den Boden unter den Füßen wegreißen. Aber oft entstehen daraus auch ungeahnte neue Möglichkeiten.

In diesem Blogartikel erfährst du, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Abfindung gezahlt wird, wie sie berechnet wird und worauf du bei Verhandlung und Fristen achten solltest.

Und vielleicht ist genau jetzt der Moment, um neu zu überlegen, wie dein Berufsleben weitergehen soll?

Ich begleite Frauen wie dich genau dabei. Hier findest du mehr über mein Angebot zur beruflichen Neuorientierung.

 

Disclaimer: Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehme ich keine Haftung.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

✓ Gesetzlicher Anspruch: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

✓ Kein automatischer Anspruch auf Abfindung bei betrieblicher Kündigung

✓ Keine Pflicht zur Annahme, oft lohnt sich Verhandeln oder Klage

✓ Abfindung ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei

✓ Kündigungsschutzklage kann höhere Abfindung bringen

 
 

Was gilt rechtlich bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Damit die Kündigung rechtlich wirksam ist, muss der Arbeitgeber drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen (z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes).

  • Der Arbeitgeber muss alle vergleichbaren Mitarbeiter*innen prüfen und dabei soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Das nennt man “Sozialauswahl”.

Der Arbeitgeber darf dich nur kündigen, wenn keine andere Weiterbeschäftigung möglich ist, auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz.

 

Eine betriebsbedingte Kündigung ist rechtlich nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass dringende betriebliche Gründe vorliegen und er die sogenannte Sozialauswahl korrekt durchgeführt hat.

 

Was viele nicht wissen: Auch wenn die Kündigung scheinbar rechtmäßig aussieht, lohnt sich fast immer ein genauer Blick, am besten mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass der Job nicht wegen deiner Leistung endet, sondern weil es im Unternehmen strukturelle Veränderungen gibt. Zum Beispiel einen Stellenabbau, eine Standortschließung oder eine Umstrukturierung.

Für dich wichtig: Du bist nicht schuld an der Kündigung. Und du hast Rechte, selbst wenn dir auf den ersten Blick keine Abfindung angeboten wird. Nimm dir die Zeit, um zu verstehen, was dir rechtlich zusteht.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach Kündigung durch Arbeitgeber?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur, wenn der Arbeitgeber dies im Kündigungsschreiben ausdrücklich anbietet und keine Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

Viele denken, bei einer Kündigung sei automatisch eine Abfindung fällig. Doch das stimmt nicht. Einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Abfindung gibt es nur unter ganz bestimmten Bedingungen, die im Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

geregelt sind:

  • Der Arbeitgeber kündigt aus betrieblichen Gründen.

  • Im Kündigungsschreiben steht klar und eindeutig, dass es sich um eine Abfindung nach § 1a KSchG handelt.

  • Du reichst innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage ein.

Wenn diese drei Punkte erfüllt sind, steht dir die Abfindung zu, ganz ohne Verhandlung oder Gerichtsverfahren.

Aber auch ohne diesen Hinweis zahlen viele Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung:

  • um sich auf eine einvernehmliche Trennung zu einigen

  • um einem möglichen Prozess aus dem Weg zu gehen

  • weil ein Sozialplan oder Tarifvertrag das vorsieht

  • oder weil du gut verhandelst, auch das ist erlaubt.

Aus dem Coaching-Alltag:
Eine meiner Klientinnen erzählte mir: „Ich dachte, ich muss einfach alles unterschreiben, was man mir vorlegt.“ Das Gegenteil ist der Fall. Wer den eigenen Wert kennt, kann auch über die Konditionen des Abschieds verhandeln.

 
Nur weil ein Abfindungsangebot auf dem Tisch liegt, muss es noch lange nicht unterschrieben werden. Erst prüfen, dann entscheiden. Das ist nicht nur klug, sondern oft bares Geld wert.
— Mareike List, Coach für berufliche Neuorientierung
 

Was das für dich heißt:
Prüf genau, was im Kündigungsschreiben steht. Und überleg dir: Willst du die Abfindung so annehmen, oder lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Sie kann zu einer deutlich höheren Abfindung führen.

 

Wie wird die Abfindung nach betrieblicher Kündigung berechnet?

Die gesetzliche Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Beschäftigungszeiten über sechs Monate werden auf ein volles Jahr aufgerundet. Entscheidend ist das Bruttogehalt im letzten Monat.

Die Berechnung einer Abfindung folgt meist einer einfachen Faustformel aus dem Kündigungsschutzgesetz:
0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Ein Beispiel:
Du arbeitest seit 7,5 Jahren im Unternehmen und verdienst zuletzt 3.400 Euro brutto im Monat.
Dann steht dir eine Abfindung von 0,5 × 8 × 3.400 = 13.600 Euro zu.
Wichtig: Beschäftigungszeiten über 6 Monate werden auf ein ganzes Jahr aufgerundet.

Aber: Das ist nur die gesetzliche Mindestformel. In der Praxis kann – und darf – die Abfindung auch höher ausfallen. Vor allem bei:

  • einer Kündigungsschutzklage mit gutem Ausgang

  • langjähriger Betriebszugehörigkeit

  • einem Sozialplan oder Tarifvertrag

  • persönlichen Verhandlungserfolgen

 

Coaching-Impuls:
In der Verhandlung zählt nicht nur, was auf dem Papier steht, sondern auch, wie klar du deine Position vertrittst. Wer den eigenen Beitrag im Unternehmen benennen kann, verhandelt selbstbewusster. Du darfst für dich einstehen, auch in dieser Phase.

 

Wichtig für dich:
Lass deine Abfindung und die Höhe prüfen, bevor du zustimmst. Diese Summe kann ein finanzielles Sprungbrett sein, für eine Auszeit, eine Weiterbildung oder den Start in etwas Neues.

 

Welche Abzüge gibt es bei einer Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Abfindungen unterliegen der Einkommenssteuer, sind aber in der Regel sozialabgabenfrei. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast senken.

Abfindungen wirken auf den ersten Blick wie ein großes Plus auf dem Konto. Doch viele sind überrascht, dass nicht der gesamte Betrag steuerfrei ist. Deshalb ist es wichtig, die Abzüge realistisch einzuschätzen.

Was abgezogen wird:

  • Einkommenssteuer: Die gesamte Abfindungssumme wird besteuert. Sie zählt als außerordentliche Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

  • Keine Sozialabgaben: In der Regel sind keine Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung fällig, das ist der große Vorteil.

  • Fünftelregelung: Diese steuerliche Regelung verteilt die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre und kann so eine deutliche Steuerersparnis bringen. Wichtig: Sie muss explizit beantragt und korrekt berechnet werden, am besten von einem Steuerberater.

 

Praxis-Tipp: Lass dir vor Vertragsunterzeichnung eine Netto-Prognose berechnen. So kannst du realistisch entscheiden und vermeidest spätere Enttäuschungen.

 

Wichtig für dich:

Der Bruttobetrag ist nicht gleich Netto. Aber mit der richtigen Strategie bleibt dir mehr. 

 

Muss ich ein Abfindungsangebot annehmen?

Ein Abfindungsangebot muss nicht angenommen werden. Es kann auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Dann entfällt der Anspruch nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Eine Klage kann eine höhere Abfindung bringen, birgt aber auch das Risiko leer auszugehen.

Ein Abfindungsangebot klingt oft wie ein „Take it or leave it“. Doch du hast immer eine Wahl. Selbst wenn im Kündigungsschreiben eine Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz angeboten wird, kannst du entscheiden:

  • Nimmst du an, bekommst du die gesetzlich vorgesehene Abfindung, ohne Klage.

  • Lehnst du ab und klagst, kannst du im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs häufig eine deutlich höhere Abfindung aushandeln.

Wichtig zu wissen:
Mit der Einreichung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erlischt der Anspruch auf die Abfindung nach § 1a KSchG.

Aber:
Das bedeutet nicht, dass du leer ausgehst. In sehr vielen Fällen zahlen Arbeitgeber im Rahmen eines Gerichtsverfahrens freiwillig eine höhere Abfindung, um ein langes Verfahren zu vermeiden.

Prüfe vor deiner Entscheidung:

  • Gibt es Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung?

  • Ist die Sozialauswahl korrekt erfolgt?

  • Wurden Formfehler gemacht (z. B. fehlender Hinweis nach § 1a KSchG)?

Lohnt sich eine Verhandlung oder Klage aus finanzieller Sicht?

 

Fachlicher Hinweis:
Lass dich im Zweifel anwaltlich beraten, bevor du unterschreibst oder klagst. Drei Wochen vergehen schnell, danach sind deine rechtlichen Möglichkeiten stark eingeschränkt.

 

7 Tipps für eine höhere Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Wer die eigene Ausgangslage kennt, rechtlich beraten ist und seine Argumente klar formuliert, hat deutlich bessere Chancen auf eine höhere Abfindung.

Auch wenn die Kündigung vom Arbeitgeber kommt, wie die Abfindung am Ende aussieht, hängt oft von deiner Verhandlungsstärke ab. Hier sind sieben konkrete Tipps, die deine Position stärken können:

1. Rechtlich absichern

Hol dir frühzeitig anwaltlichen Rat, idealerweise bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Oft genügt ein erstes Beratungsgespräch, um deine Chancen realistisch einzuschätzen.

2. Zeiten und Gehalt kennen

Mach dir klar, wie lange du im Unternehmen warst und wie hoch dein Bruttogehalt im letzten Monat war, das ist die Grundlage jeder Berechnung.

3. Sozialauswahl prüfen

Wurden Kolleg:innen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit oder ohne Unterhaltspflichten behalten? Dann könnte die Kündigung anfechtbar sein, ein wichtiger Hebel in der Verhandlung.

4. Bereit sein für Plan B

Du musst nicht sofort zustimmen. Auch eine Kündigungsschutzklage ist eine Option und bringt in vielen Fällen ein besseres Ergebnis.

5. Zeitdruck rausnehmen

Lass dich nicht drängen. Auch wenn eine „schnelle Einigung“ angeboten wird: Erst denken, dann handeln. Drei Wochen Klagefrist sind kurz, aber du hast sie.

6. Selbstbewusst auftreten

Du bist keine Bittstellerin. Du bringst Erfahrung, Loyalität und Leistung mit, das darf in der Verhandlung sichtbar werden.

7. Netto im Blick behalten

Abfindungen sind steuerpflichtig. Mit der sogenannten Fünftelregelung kann die Steuerlast oft gesenkt werden. Lass deine Netto-Abfindung vorab durch eine Steuerberaterin berechnen, bevor du unterschreibst. So weißt du, was dir wirklich bleibt und kannst besser verhandeln.

 

Tipp:
Viele Verhandlungen finden auf informeller Ebene statt, in Gesprächen mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten. Ein guter erster Eindruck kann genauso wichtig sein wie der rechtliche Rahmen.

 

Checkliste: Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Vor der Entscheidung über eine Abfindung sollten Kündigung, Fristen, Sozialauswahl, Höhe und steuerliche Folgen sorgfältig geprüft werden, idealerweise mit fachlicher Unterstützung.

Eine Abfindung ist nicht einfach nur eine Summe Geld. Sie ist oft der Abschluss eines Lebensabschnitts und der Anfang von etwas Neuem. Bevor du dich entscheidest, solltest du einige Punkte klären. Diese Checkliste hilft dir dabei, den Überblick zu behalten:

Rechtliche Prüfung

  • Liegt tatsächlich eine betriebsbedingte Kündigung vor?

  • Enthält das Kündigungsschreiben einen Hinweis nach § 1a KSchG?

  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

  • Ist die Sozialauswahl nachvollziehbar und korrekt?

Fristen im Blick

  • Drei Wochen Klagefrist ab Erhalt der Kündigung?

  • Ist ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt oder einer Anwältin rechtzeitig möglich?

Finanzielle Übersicht

  • Wie hoch ist das letzte Bruttogehalt?

  • Wie viele Beschäftigungsjahre werden angerechnet?

  • Welche Abzüge sind zu erwarten?

  • Lässt sich die Fünftelregelung anwenden?

Persönliche Situation

  • Will ich das Angebot so akzeptieren oder lohnt sich eine Verhandlung?

  • Habe ich die Kraft und die Unterstützung, um ggf. zu klagen?

  • Gibt es Pläne oder Ideen für die Zeit danach, auch finanziell?

Diese Entscheidung musst du nicht allein treffen. Gerade in einer emotional belastenden Phase ist es hilfreich, sich Unterstützung zu holen – juristisch, finanziell und mental.

 

Was tun nach der Abfindung? Eine Chance für deinen beruflichen Neuanfang

Eine Abfindung kann mehr sein als nur Geld. Sie schafft Zeit und Raum, um berufliche Wünsche zu prüfen und den nächsten Schritt bewusst zu planen

Eine Abfindung kann dir helfen, erst mal durchzuatmen. Du hast plötzlich Zeit. Zeit, um dich zu sortieren, deine Möglichkeiten zu prüfen und eine neue Richtung einzuschlagen, die besser zu dir passt. 

Wenn der Wunsch nach Veränderung da ist, aber alles noch unsortiert wirkt, lohnt es sich, klein anzufangen.

Drei Dinge, die jetzt helfen können: 

  1. Gedanken sortieren und aufschreiben: 

  • Was hat mich an meinem Job gestört? 

  • Wonach sehnst du dich jetzt?

2. Einen vertrauten Menschen ins Vertrauen ziehen

  • laut denken hilft beim Klarkommen 

3. Informationen sammeln: 

  • Was gibt es für Wege? 

  • Was wäre ein erster kleiner Schritt?

 
Eine Kündigung ist nicht nur ein Abschied. Sie ist eine Einladung, neu zu entscheiden, was beruflich wirklich zählt.
— Mareike List, Coach für berufliche Neuorientierung.
 

Wenn du das nicht alleine angehen möchtest: Hier findest du mein Angebot zur beruflichen Neuorientierung.

Oder du buchst direkt ein kostenfreies Kennenlerngespräch.

 

Fazit: Wer gut informiert ist, verhandelt besser eine Abfindung

Eine Abfindung ist oft Verhandlungssache. Wer die eigenen Rechte kennt, kann mehr rausholen und bewusster entscheiden, wie es weitergeht.

Ob du eine Abfindung bekommst und wie hoch sie ausfällt, ist selten in Stein gemeißelt. Vieles hängt davon ab, wie gut du vorbereitet bist, welche Fristen du kennst und ob du bereit bist, nachzufragen oder auch mal „Nein“ zu sagen.

Die gute Nachricht: Es gibt klare Regeln und Handlungsspielraum. Wenn du weißt, worauf es ankommt, kannst du selbstbestimmt entscheiden, ob du ein Angebot annimmst, nachverhandelst oder klagst.

Dann kann eine Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch eine Chance auf einen neuen, besseren Lebensabschnitt sein.

Vielleicht ist genau jetzt der Moment, in dem du beginnst, dich neu zu fragen:

  • Was will ich wirklich beruflich machen?

  • Wie soll mein Alltag aussehen, mit Familie, Arbeit, Freizeit etc.?

  • Welche Fähigkeiten will ich stärken, welche Rolle will ich einnehmen?

 

Wenn du diese Fragen nicht allein beantworten willst:

Es gibt Unterstützung. Und du musst nicht sofort eine Entscheidung treffen. Aber du darfst anfangen, Schritt für Schritt.

Wenn du Unterstützung bei deiner beruflichen Neuorientierung brauchst, melde dich gerne bei mir für ein kostenfreies Kennenlerngespräch.

 

Häufige Fragen zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

  • Ja. Die Abfindung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld,  solange kein Aufhebungsvertrag unterschrieben oder selbst gekündigt wurde. Eine Sperrzeit kann aber verhängt werden, wenn die Agentur für Arbeit von einer „freiwilligen Aufgabe“ des Arbeitsplatzes ausgeht.

  • Ja. Abfindungen sind einkommenssteuerpflichtig. Die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast mindern, wenn die Abfindung einmalig in einem Steuerjahr gezahlt wird und als außergewöhnliche Einkunft gilt.

  • Nein. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine Abfindung. Nur bei ausdrücklichen Hinweis auf § 1a KSchG im Kündigungsschreiben, bei einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich kann ein Anspruch entstehen.

  • Nach zehn Jahren ergibt sich bei Anwendung des § 1a KSchG eine Abfindung in Höhe von 5 Bruttomonatsgehältern (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr). Eine höhere Zahlung ist möglich, etwa durch Verhandlung oder Klag

  • Erlaube dir eine Pause, bevor du vorschnell in den nächsten Job wechselst. Gerade nach einer betriebsbedingten Kündigung ist es sinnvoll, die eigenen Wünsche und Stärken neu zu sortieren. Wenn du dir dabei Unterstützung wünschst, kannst du ein kostenfreies Kennenlerngespräch mit mir vereinbaren. Gemeinsam schauen wir, was dich beruflich wirklich erfüllt und wie du dahin kommst.

 

Weiterführende Links und Quellen:

 

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Hi, ich bin Mareike, systemische Coach & Expertin für berufliche Neuorientierung.

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In meiner Freizeit lese ich gerne - meistens zwei bis drei Bücher gleichzeitig 😉 Oder baue mit meinem Sohn Bagger-Rampen im Sandkasten.

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